EU-DSGVO Dokument

DSGVO-Dokument: Datenschutz Verpflichtung

Unterweisung und Verpflichtungserklärung zum Datenschutz für Beschäftigte

Gemäß Art. 29 DSGVO dürfen Beschäftigte personenbezogene Daten nur nach entsprechender Weisung des Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters verarbeiten, es sei denn, eine gesetzliche Regelung schreibt die Verarbeitung dieser Daten vor.

Dazu gehören sowohl eine »verpflichtende Unterweisung« durch den/die Verantwortlichen als auch eine Vereinbarung die dem Beschäftigten oder Auftragsverarbeiter vorgelegt und von diesem unterzeichnet werden muss.

Ein Dokument vom BayLDA beschreibt den Umfang der Unterweisung und gibt ein Musterbeispiel für eine Datenschutz-Verpflichtungserklärung.

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