Mobiles Arbeiten unter VS-NfD

Neue Regeln für VS-NfD

Seit dem 1.9.2023 wird auch der Umgang beim mobilen Arbeiten neu geregelt

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat mit der Novelle zum 31.08.2023 den Umgang mit VS-NfD aktualisiert. Neben vielen weiteren Änderungen, die auf der Webseite BMWK-Sicherheitsforum heruntergeladen werden können, wird hier auch der Umgang mit VS-NfD bei mobilen oder hybriden Mitarbeitenden (auch in der freien Wirtschaft) geregelt.

Die Mitnahme von VS-NfD ist nur dann auf Geschäftsreisen und zu Besprechungen gestattet, wenn sie «zur Aufgabenerfüllung» notwendig sind. Die Mitnahme in Privatwohnungen ist grundsätzlich unzulässig und nur unter bestimmten Voraussetzungen, die unter Teil 3, Ziff. 3.5 im Merkblatt geregelt werden zulässig. 

Grundsätzlich gilt bei VS-NfD wie bei der DSGVO der Grundsatz der «Datenhygiene», d. h., dass die Datenmenge auf das notwendigste zu begrenzen ist und nicht mehr benötigte Daten gemäß den Vorgaben sicher zu löschen sind.

Nutzung der Informationstechnik (IT)

Zum Schutz von Verschlusssachen sind gemäß II informationstechnische Maßnahmen bzw. materielle oder organisationstechnische Maßnahmen zu treffen. Geht es um mobile Speichergeräte, wie Notebooks, USB-Sticks und externe Festplatten, sind diese durch vom «BSI zugelassene Produkte zu verschlüsseln».

Unser deutscher Partner DIGITTRADE liefert mit dem Digittrade Kobra VS USB-Stick sowie mit der externen SSD Digittrade Kobra Drive VS verschlüsselte mobile Speichergeräte bis 16 TB Kapazität, die die VS-NfD-Freigabe vom BSI haben und zusätzlich EU- und NATO-zertifiziert sind.

Weitere Informationen zum Thema

BMWK-Sicherheitsforum

Digittrade Kobra VS

Digittrade Kobra Drive VS

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