Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich im Verhältnis zwischen der Firma ProSoft GmbH (nachfolgend: ProSoft) und Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, nicht jedoch gegenüber Verbrauchern. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Bedingungen der Hersteller wird ergänzend verwiesen. Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird bereits hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.

§2 Angebote und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns - soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - 30 Kalendertage gebunden. Lehnen wir nicht binnen zwei Wochen nach Auftragseingang in Geretsried die Annahme ab oder liefern entsprechend, so gilt die Bestätigung als erteilt. Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden und unter dem Vorbehalt einer rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung.

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

§3 Lieferzeiten

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Beschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen - , auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.

Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder wir uns in Verzug befinden, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

§4 Produkte 

Der Kunde ist berechtigt, von uns bezogene Produkte (z.B. Software, Hardware) zu den nachfolgenden Bedingungen selbst zu nutzen oder seinen Kunden zur Nutzung zu überlassen. Eine Änderung der Produkte ist unzulässig. Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien der Software oder Handbücher herzustellen, auch nicht zum Zwecke der Datensicherung, es sei denn, ProSoft stimmt schriftlich zu.

Die Lizenzbedingungen des Herstellers und unserer Vorlieferanten sind vom Kunden zu beachten und gelten auch als mit uns vereinbart.

Der Kunde wird die Produkte vor dem Zugriff Dritter schützen und sämtliche Personen, die Zugang zu diesen Produkten haben, entsprechend verpflichten.
Überlässt der Kunde Produkte seinen Kunden zur Nutzung, sind diese nur in dem Umfang berechtigt, wie der Kunde selbst zur Nutzung berechtigt war, während das Nutzungsrecht des Kunden erlischt.

§5 Überlassung und Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

§6 Gewährleistung / Wartung

Der Kunde muss zur Erhaltung seiner Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel oder Unvollständigkeit der Leistung innerhalb von 30 Tagen seit dem Empfang den Fehler rügen. Bei nicht offensichtlichen Mängeln gilt diese Frist ab Entdeckbarkeit der Fehler.
Nach Maßgabe des Vorstehenden übernehmen wir eine Gewährleistung von einem Jahr nach Gefahrübergang, wobei eventuelle Ansprüche aus einer längeren Gewährleistung des Herstellers oder unserer sonstigen Vorlieferanten unberührt bleiben, die wir hiermit für den Zeitpunkt des Ablaufs unserer eigenen Gewährleistung an den Kunden abtreten.
Wir sind nur für solche Mängel gewährleistungspflichtig, die nachweisbar auf vor dem Gefahrübergang liegenden Umständen beruhen und die Brauchbarkeit der Leistung nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nach unserer Wahl die Liefergegenstände nachbessern oder neu liefern. Bei wesentlichen Fremderzeugnissen beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegenüber dem Zulieferer des Fremderzeugnisses zustehen. Unsere Gewährleistungspflicht lebt erst nach erfolgloser gerichtlicher Inanspruchnahme des Dritten durch den Kunden auf. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt von vorstehendem Satz unberührt.

Jede Gewährleistung erlischt, wenn uns hierzu nicht angemessen Zeit und Gelegenheit gegeben wird und wenn der Kunde selbst Mängelbeseitigungsarbeiten ohne unsere Einwilligung durchführt oder durchführen lässt, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass für die gerügten Mängel solche ohne unsere Einwilligung erfolgten Mängelbeseitigungsarbeiten nicht ursächlich sind.

Befindet sich die Kaufsache nicht an ihrem vertragsgemäßen Liegenschaftsort und verlangt der Kunde, dass Gewährleistungsarbeiten an der Kaufsache vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wenn Arbeitszeit und Reisekosten vom Kunden übernommen werden.

Der Kunde hat uns Fehler mit eindeutiger Beschreibung zu melden, damit wir den Hersteller oder Vorlieferanten informieren können. Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen, sofern unsere Lieferungen in den nicht von uns freigegebenen Systemkonfigurationen (Hardware, Betriebssysteme, Netzwerke, Datenbanken) eingesetzt werden.

Im Rahmen eines Wartungsvertrages stellt ProSoft dem Auftraggeber kostenlos die jeweils jüngste Fassung der Software einschließlich der dazugehörenden Dokumentation zur Verfügung. ProSoft behält sich vor, nur diese jeweils jüngste Fassung zu warten und zu supporten.

§7 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Erfüllung aller Kaufpreisforderungen -bei Teillieferungen der hierauf entfallenden Teilforderungen- bleiben die gelieferten Gegenstände Eigentum von ProSoft. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung durch den Kunden ist bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher Forderungen von uns unzulässig.

Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen.

Die durch uns gelieferte Ware darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter veräußert werden.

Wird der unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Gegenstand, gleich in welchem Zustand, von dem Kunden veräußert, so tritt der Kunde schon mit dem Vertragsabschluss die für ihn aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer oder Dritte mit allen Nebenrechten an uns ab.

Wir ermächtigen den Kunden, die uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
In diesem Fall sind wir weiter berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und die Ermächtigung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zu widerrufen. Gegen den Herausgabeanspruch kann ein Zurückbehaltungsrecht nicht geltend gemacht werden.
Die Ausübung des Herausgabe- und Widerrufsrechts und die Pfändung eines in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Gegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

§8 Preise und Zahlung

Sämtliche Preise sind Netto-Festpreise, die sich zuzüglich der Kosten für Verpackung, Versicherung, Versand und Transport und Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe verstehen.

Falls nicht anders vereinbart, haben sämtliche Zahlungen innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu erfolgen. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir über das Geld verfügen können. Die Ablehnung von Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Leistet der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung bzw. nicht innerhalb der in Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist gerät er gemäß § 286 Abs. 2 Ziffer 1 bzw. nach 2 BGB ohne weitere Mahnung in Verzug.

Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

Gerät der Kunde in Verzug, können wir Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz  verlangen. Unser gesetzliches Recht zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt.

Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

§9 Haftung, Gewährleistung

ProSoft gewährleistet die Übereinstimmung der Programme mit den veröffentlichten und bei der Lieferung des Produktes gültigen Programmspezifikationen, die im Anwenderhandbuch  festgelegt sind. Entspricht das Produkt nicht den Spezifikationen und gelingt es ProSoft nach wiederholten Bemühungen nicht, die Übereinstimmung mit ihnen herzustellen und kann der Auftraggeber das Produkt deshalb nicht einsetzen, ist der Kunde zur Wandlung oder Minderung des Vertrages berechtigt.

ProSoft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen oder sonstige Spezifikationen den Anforderungen des Auftraggebers genügen. Jede Software unterliegt im Hinblick auf ihre Nutzung den jeweiligen Lizenzbestimmungen der Hersteller. ProSoft haftet nicht dafür, dass keine Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. 

Der Kunde hat sich vor Vertragsschluss über die wesentlichen Funktionsmerkmale unserer Lieferungen und Leistungen zu informieren und bei Zweifelsfragen durch uns beraten zu lassen. Vorgaben des Kunden bedürfen als Eigenschaftszusicherungen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch uns. Darstellungen in Produkt- und Projektbeschreibungen usw. sind keine Eigenschaftszusicherungen.

ProSoft haftet nur für von ihr oder ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretende Schäden sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. - gleich aus welchem Rechtsgrund - einmalig bis zur Höhe des Gesamtbetrages der nach dem Vertrag zu zahlender Nutzungsgebühr, höchstens jedoch insgesamt bis zu einem Betrag von EURO 5.000,00.

Weitergehende als die in diesen Vertragsbedingungen ausdrücklich genannten Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere wegen irgendwelcher Schäden aus Beratung, Unterstützung bei der Einführung unserer Softwareprodukte, wegen Betriebsunterbrechung und Nichtverfügbarkeit von Datenverarbeitungsanlagen oder Mängel an Softwareprodukten sind ausgeschlossen. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.

Entsprechendes gilt für den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten, für den bei Verlust oder Beschädigung von Datenträgermaterial keine Ersatzpflicht übernommen wird.

Wurde eine Software zu Testzwecken installiert, ist eine Haftung durch ProSoft ausgeschlossen.

§10 Schlussbestimmungen 

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verpflichtungen ist Geretsried. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckprozesse. Wir sind jedoch befugt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Wir können Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen, es sei denn, dass der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung schriftlich widerspricht; sofern wir für die Erfüllung der übertragenen Rechte weiterhin haften, ist eine solche Mitteilung entbehrlich.
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Rechtsverhältnissen mit ausländischen Bestellern.

Die Anwendung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (EKG und EAG) und des einheitlichen UN-Kaufrechts (Convention on Contracts for the international Sale of Goods) wird ausgeschlossen, sofern ProSoft als Lieferant auftritt.
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen vorstehender Bedingungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmungen am nächsten kommen.

Eine Aufhebung, Änderung oder Ergänzung dieser AGB bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Aufhebung dieser Schriftformklausel ist nur in schriftlicher Form wirksam.

Die Vertragssprache ist Deutsch.

(Stand 01.09.2019)